WILLKOMMEN

ERFAHRUNG

Durch langjährige forensische und beratende Praxis kann eine umfassende Anwaltserfahrung im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht, angeboten werden. Grundlage sind seit 1989 fortlaufend erfolgende Mandatierungen für Beratungen und Prozessvertretungen durch zentrale Organisationen des deutschen Bankgewerbes und durch marktführende Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister, Emittenten (Issuer) von Zahlungskarten sowie Acquiring- und Processing-Gesellschaften.

EXPERTISE

Diese Erfahrung hat zu außergewöhnlicher Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Zahlungsdiensterecht, Vertragsrecht, AGB-Recht sowie Schadensersatzrecht, geführt. Hunderte von instanzgerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen (teilweise veröffentlicht, überwiegend nicht veröffentlicht) wurden zu grundsätzlichen und jeweils aktuellen Rechtsfragen des Bankrechts erstritten. Hierbei erfolgte die Prozessführung im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere vor den Frankfurter Gerichten. Zu diesen ist durch die zahlreichen Prozessverfahren eine Nähe entstanden, die u.a. besondere Einsichten in Sicherheits-, System-, Technik- und Rechtsfragen des Zahlungsverkehrs vermittelt, die andere nicht haben können.

EMPFEHLUNG

Durch diese Expertise kann insbesondere Unternehmen, die im sog. Issuing- oder Acquiring-Geschäft Rechtsprobleme zu lösen haben, wertvolle anwaltliche Unterstützung geleistet werden. Gleiches gilt für die Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des Zahlungsdiensterechts, insbesondere der Zahlungsdiensterahmenverträge, der Akzeptanz- bzw. Serviceverträge im sog. Acquiring-Geschäft sowie für den anwaltlichen Beistand in den sonstigen Gebieten des Wirtschafts- und Bankrechts.

FACHANWÄLTIN FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Am 17.06.2008 wurde Dr. Anna-Maria Beesch vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung FACHANWÄLTIN FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT zu führen.

QUALITÄT DURCH FORTBILDUNG

Dr. Anna-Maria Beesch ist Inhaberin der aktuellen
Fortbildungsbescheinigung des "DeutscherAnwaltVerein" (DAV).

HERAUSGEBERSCHAFT des juris PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht

Unter der Herausgeberschaft von Dr. Anna-Maria Beesch und Prof. Dr. Stephan Meder - in Kooperation mit juris GmbH - erscheint seit Mai 2008 monatlich - mit stets gestiegenen und inzwischen sehr hohen Nutzerfrequenzen - der juris PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht (jurisPR-BKR). Mit diesem online-Aktualitätendienst wird ein breites Fachpublikum durch Entscheidungsrezensionen und Aufsätze über aktuelle Urteile, Themen und Gesetzesentwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht informiert. Das Autorenteam umfasst inzwischen rd. 30 Mitglieder und setzt sich aus Repräsentanten verschiedener juristischer Tätigkeitsfelder (in der Wissenschaft, in Bankenverbänden, in Rechtsabteilungen, in der Verwaltung sowie in der Anwalt- und Richterschaft) unterschiedlicher Interessenlager (z.B. Anlegerschutz- bzw. Banken-Seite) zusammen.

Mehr Informationen zum jurisPR-BKR finden hier.

MITGLIED ARBEITSGEMEINSCHAFT BANK- UND KAPITALMARKTRECHT DAV

Seit dem 28.04.2009 besteht Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im "DeutscherAnwaltVerein".

VORTRÄGE / KONFERENZEN

Auf der 15. Konferenz "kartensicherheit.de" am 26.09.2019, veranstaltet von EURO Kartensysteme GmbH, hielt Dr. Anna-Maria Beesch den Vortrag "Jetzt mal konkret"- Die aktuellen Rechtsentwicklungen im Zuge der PSD2 . Die Konferenz findet jährlich statt; mehr Informationen finden Sie unter www.kartensicherheit.de.

Auf der 2. Jahrestagung Bank- und Kapitalmarktrecht (Jahres-Update 2012) in Frankfurt am Main, veranstaltet von der Fortbildungs- und Service GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, hielt Dr. Anna-Maria Beesch den Vortrag "Neue Entwicklungen im Zahlungsverkehrsrecht (Zahlungsdiensterecht gem. §§ 675c bis 676c BGB nach Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD))".

Auf der 3. Konferenz "kartensicherheit.de" am 25.09.2007, veranstaltet von EURO Kartensysteme GmbH, hielt Dr. Anna-Maria Beesch den Vortrag "Aktuelle Fallbeispiele im Zahlungskartenrecht". Die Konferenz "kartensicherheit.de" findet jährlich statt; mehr Informationen finden Sie unter www.kartensicherheit.de.

JUVE-HANDBUCH

Das JUVE-Handbuch 2003/2004, Wirtschaftskanzleien - Rechtsanwälte für Unternehmen, veröffentlichte auf S.147 unter „Häufig empfohlene Anwälte“: „Dr. Anna-Maria Beesch (‚hervorragend’, Wettbewerber)“.

Informieren Sie sich bitte auf dieser Website und fragen Sie gerne weiter nach!

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